11 Feb
2006

WEVG spendet 10.000 Euro

Es ist schon fabolös, wie sich die WEVG gönnerhaft ins Rampenlicht rückt, um der Öffentlichkeit die “Aufwands-”Zahlung dies mitzuteilen.
Dabei ist es ein Selbstverständnis für die Unannehmlichkeiten des Trinkwasservorfalls eine Wiedergutmachung anzubieten.
Mitnichten; denn die WEVG versucht stets zu betonen, sie sei nicht Schuld und zu einer Zahlung auch nicht verpflichtet.
Ja, mein Gott. Es kommt doch nicht auf die Schuld an. Wie ein kleines Kind wird hier seitens der WEVG argumentiert. “Ich wars nicht!”
Ich stelle mir aber weiterhin die Frage, inwieweit die WEVG doch im Boot sitzt.
Vertragsparteien sind die Hauseigentümer und die WEVG, Rechte und Pflichten sind also zwischen den Vertragspartnern zu regeln.
Die WEVG hat die vertragliche Pflicht Wasser ist ausreichender Qualität zu liefern. Dieser vertraglichen Pflicht ist sie in den Tagen der Trinkwasserverschmutzung nicht nachgekommen; hat also den Vertrag nicht erfüllen können.
Somit verwirkt sie den Anspruch auf Einhaltung des Vertrags des Vertragsgegner; der Haushalte.
Dies würde sie m.E. auch nicht nur auf die reine Wasserleistung erstrecken, sondern auch eine angemessene Honorierung der Unannehmlichkeiten.
Was die WEVG für Sub-Verträge unterhält ist deren Angelegenheit. Die WEVG hat für eine Zahlung eine entsprechende Gegenleistung zu sorgen; WASSER. Unabhängig von wo und wem es kommt.
Ebenso hat sie dafür zu sorgen, dass die Leistung WASSER auf der Gegenleistung GELD entspricht; folglich also Trinkwasser in akzeptabler Qualität.
Dieses Vorgehen reiht sich aber in die Unmöglichkeiten, insbes. der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema, ein.
Ängste und Sorgen entstehen duch Unwissenheit.
Das die oberen Herren bon Beginn an von dem unproblematischen Sachverhalt Kenntnis hatten ist schön, aber die Haushalte hätten es auch gern gewusst.
Wann wird halt nicht als Bürger und Mensch wahr und Ernst genommen.
Bericht der Salzgitter-Zeitung

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